Der Autokauf an und für sich ist nur der erste Schritt zum eigenen Wagen. Will man damit auch seine Runden drehen ohne das Gesetz zu verletzen, muss es zunächst bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Je nachdem, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, braucht man hierfür unterschiedliche Dokumente. Unerlässlich in beiden Fällen ist die sogenannte Doppelkarte und die Zulassungsbescheinigungen. Bei Gebrauchtwagen kommen dazu noch Bescheinigungen der Haupt- und Abgasuntersuchung.
Doppelkarte von der KFZ-Versicherung
Die Doppelkarte ist der Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Früher wurde diese Karte in Papierform ausgehändigt. Der Begriff „Doppelkarte“ stammt aus dieser Zeit, da eine Durchschrift der Bestätigungskarte an den Versicherer weitergeleitet wurde. Seit Anfang 2008 läuft dieser Vorgang elektronisch ab. Entsprechend wurde das „Doppel“ aus dem Namen entfernt und die Doppelkarte heißt heute Versicherungsbestätigungskarte oder elektronische Versicherungsbestätigung, kurz: eVB. Umgangssprachlich wird die eVB aber noch immer wie gewohnt Doppelkarte genannt.
Bis 2008 befanden sich die Daten des Fahrzeugs direkt auf der Deckungs- oder Doppelkarte. Heute sind diese elektronisch in einer Datenbank gespeichert. Mithilfe der eVB-Nummer können Versicherungen und Straßenverkehrsämter auf die hinterlegten persönlichen und Fahrzeugdaten zugreifen können. Diese Nummer besteht aus sieben Zeichen und ist für jedes versicherte Fahrzeug einzigartig.
Doppelkarte online von Direktversicherungen
Benötigt wird die Doppelkarte oder eVB für alles, was mit dem Meldeamt zu tun hat. Unter anderem beim An- und Ummelden, beim Anmelden eines neuen Halters, bei Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs und bei Anmeldung eines neuen Kennzeichens muss die elektronische Versicherungsbestätigung vorgezeigt werden. Hierzu muss man natürlich erst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zum Beispiel kann man bei der RV24.de ganz fix online eine Haftpflichtversicherung abschließen. Nach dem man das Onlineformular ausgefüllt und abgeschickt hat, erhält man die Doppelkarte per E-Mail und man kann man sie einfach online ausdrucken, indem man den Link in der E-Mail anklickt. Die eVB-Nummer ist sofort gültig, nachdem die Versicherung beantragt um vom Versicherer bestätigt wurde – auch wenn der erste Beitrag noch nicht gezahlt wurde.