Mietminderung bei Lärm
Ständig andauernder Lärm ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch zu einem Gesundheitsrisiko werden. Dein Nachbar bohrt den ganzen Tag Löcher in seiner Wohnung, im Flur schreien die Kinder den ganzen Tag? Wenn die Ruhestörung überhandnimmt, bist du berechtigt, deine Miete zu mindern.
Wir erklären dir in diesem Artikel, worauf du achten musst.
Deine Wohnung sollte ein Ruheort sein
Wenn du gestresst von der Arbeit kommst, willst du bestimmt deine Ruhe haben und dich nicht über Lärm aufregen müssen. Doch leider ist es oft der Fall, dass sich der wohlverdiente Feierabend als purer Stress herausstellt. Gerade in Mietshäusern mit vielen Parteien ist Lärm vorprogrammiert. Viele Mieter nehmen keine Rücksicht aufeinander. Doch du musst dir das auf Dauer nicht gefallen lassen.
Wenn der Lärm überhandnimmt
Wenn der Lärm unzumutbar wird, darfst du eine Mietkürzung vornehmen. Doch ab wann darfst du die Miete mindern? Anwälte definieren die Mietkürzung wie folgt: „Der Lärm muss so groß sein, dass der Mieter im Nutzen seiner Wohnung massiv eingeschränkt wird, und das dauerhaft.“ Der Fokus hierbei liegt auf dem Wort „Dauerhaft“. Du darfst deine Miete natürlich nicht mindern, wenn z.B. der Hausflur über ein paar Tage renoviert wird.
Bevor du deine Miete mindern darfst, musst du eine Mängelanzeige an deinen Vermieter schreiben. In dieser Mängelanzeige forderst du den Vermieter auf, etwas gegen die Lärmbelästigung zu tun. Wichtig hierbei ist, dass du ihm eine Frist setzt. Gib deinem Vermieter etwas Zeit, den Mangel zu beheben. Meist lässt sich das Problem unbürokratisch lösen.
Sollte der Vermieter die Frist nicht einhalten, so kann die Miete gemindert werden.
Wie hoch du deine Miete mindern kannst, ist gesetzlich nicht festgesetzt. Hier solltest du Rücksprache mit einem Fachanwalt oder dem Mieterbund halten. Sie helfen dir dabei, die richtige Höhe der Minderung zu berechnen und ggf. ein rechtssicheres Schreiben aufzusetzen.
Mietkürzung bei Lärm – was ist berechtigt?
Lärm kann viele Ursachen haben. Welche Rechte hast du bei welchem Lärm.
Mietminderung Haushaltslärm
Wenn der Nachbar sonntags den ganzen Tag die Waschmaschine laufen lässt oder mitten in der Nacht staubsaugt, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein.
Allerdings musst du den Haushaltslärm deines Nachbarn solange dulden, bis es zu einer massiven Beeinträchtigung deines Wohnkomforts kommt.
In Mietshäusern gibt es meist allgemeine Ruhezeiten, an die sich jeder Mieter zu halten hat. Erkundige dich bei deinem Vermieter, wann diese Ruhezeiten gelten. In den meisten Mietshäusern gilt eine Ruhezeit zwischen 22 – 6 Uhr und 12 – 15 Uhr.
Mietminderung Wohngeräusche
Wenn die Toilettenspülung des Nachbarn so laut ist, dass du nicht mehr schlafen kannst. Oder wenn dein Nachbar vorwiegend nachts duscht, kann das sehr lästig sein. Allerdings musst du diesen Lärm leider erdulden, da es sich um normalen Wohnlärm handelt. Um wegen diesem Lärm eine Mietminderung beantragen zu können, muss der Lärm schon unverhältnismäßig oft und zu unmöglichen Zeiten auftreten.
Je nachdem wie alt das Gebäude ist, in dem du wohnst, kann dein Nachbar meist nichts für die Lärmbelästigung. Alte Gebäude verfügen meist nicht über eine gute Schallisolierung. Leider kannst du den Vermieter nicht auffordern, eine ordentliche Schallisolierung zu installieren. Auch nicht nach einer Sanierung. Die Anforderungen an Schallisolierung richtet sich nach dem Baujahr des Gebäudes.
Wenn sich das Nachbarspaar ständig streitet, kann das ein Fall für Mietminderung sein. Hier musst du deinen Vermieter auffordern, etwas gegen die Streitenden zu unternehmen. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter den beiden sogar kündigen.
Mietminderung Gartenarbeiten
Wenn dein Nachbar schon um 7 Uhr morgens den Rasenmäher anschmeißt, dann ist schnell nicht mehr an Schlaf zu denken. Allerdings gibt es bei Gartenlärm spezielle Dinge zu beachten, um eine Mietminderung rechtfertigen zu können.
In Deutschland ist genau festgelegt, wann lärmende Arbeitsgeräte genutzt werden dürfen. Normale Gartengeräte wie ein Rasenmäher dürfen werktags von 7 – 20 Uhr genutzt werden. Lärmende Geräte wie Motorsägen oder Laubgebläse dürfen nur zwischen 9 bis 13 Uhr und von 15 – 17 Uhr genutzt werden.
Sonntags gilt ein allgemeines Verbot von motorgetriebenen Gartengeräten. Ausgenommen hiervon sind handbetriebene Gartengeräte. Dein Nachbar darf also auch sonntags seine Hecke schneiden.
Wenn also außerhalb der gesetzlichen Zeiten lauter Gartenlärm zu hören ist, kann das ein Grund zur Mietminderung sein.
Mietminderung Partylärm
Wenn die Nachtruhe gestört wird und du keinen Schlaf bekommst, dann kann der nächste Arbeitstag zur Qual werden. Wilde Partys oder Lärm aus der Kneipe ist während der Nachtruhe grundsätzlich verboten. Eine allgemeine Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten. Sollte es in deinem Haus wiederholt zu Ruhestörungen in der Nacht kommen, kannst du berechtigt deine Miete mindern.
Wenn du neben deiner Wohnung allerdings einen Nachtclub oder eine Kneipe hast, wird es schwierig, die Miete zu mindern. Anders sieht es aus, wenn nachträglich ein Nachtclub eröffnet wird, beispielsweise wird aus einer Bäckerei eine Disco. Wichtig hierbei ist, was bei der Vertragsunterzeichnung in dem Ladenlokal war.
Mietminderung Heimwerker
Handwerker Lärm musst du leider dulden, solange es nicht in den Ruhezeiten stattfindet. Es gilt als normaler Nachbarschaftslärm.
Sollte der Lärm aber zu Ruhezeiten oder Sonn – und feiertags stattfinden, kann das eine Mietminderung rechtfertigen.
Mietminderung Musiklärm
Wenn der Nachbarssohn auf Rockmusik steht und zu Weihnachten ein Schlagzeug geschenkt bekommen hat, dann hast du ein Problem. Doch auch hier sagt der Gesetzgeber, dass Musizieren zum „sozial üblichen Verhalten“ gehört. Deshalb kann dies nicht verboten werden.
Verbieten kannst du das Musizieren nicht, aber du kannst es vom Vermieter einschränken lassen. Wenn dein Nachbar mitten in der Nacht anfängt Schlagzeug zu spielen, gilt das als starke Lärmbelästigung. Deshalb achte darauf, wann die Lärmbelästigung auftritt
Mietminderung Hundebellen
Der kleine unerzogene Chihuahua kläfft den ganzen Tag und der Husky in der Wohnung über dir jault den Mond an. Das sind Dinge, die dich zur Verzweiflung bringen können.
Doch das musst du dir nur in geringem Rahmen gefallen lassen. Gelegentliches Bellen zählt als normaler Nachbarschaftslärm und muss von dir geduldet werden. Sollte der Hund allerdings den ganzen Tag oder in der Nacht bellen, ist das ein Grund zur Mietminderung.
Du musst aber als erstes deinen Vermieter von der Ruhestörung in Kenntnis setzen. Sollte die Lärmbelästigung weiterhin bestehen, kann der Vermieter die Haltung des Hundes verbieten.
Mietminderung Verkehrslärm
Du hast eine Wohnung direkt an einer Hauptstraße, dann kann es zu einer starken Lärmbelästigung kommen. Leider musst du den Verkehrslärm dulden, da du wusstest, dass es zu Verkehrslärm kommen kann, als du die Wohnung angemietet hattest. Wird im Nachhinein die Straße erweitert und der Verkehrslärm nimmt zu, kann das ein Fall für eine Mietminderung sein.
Mietminderung Kinderlärm
Kinder sind von Natur aus laut und spielen oft, ohne sich Gedanken über Lärm zu machen. Kinder sollen sich auch austoben können. Trotzdem kann andauerndes Geschrei im Flur und ein schreiendes Baby stark an den Nerven zerren.
Allerdings müssen wir dich hier enttäuschen. Eine Mietminderung wegen Kinderlärm ist in den wenigsten Fällen möglich. Laut Gesetzgeber haben Kinder eine ausgeweitete Narrenfreiheit, weil das Spielen zur Entwicklung des Kindes gehört.
Unser Tipp. Sprich mit deinen Nachbarn und bitte ihn, darauf zu achten, dass die Kinder das Spielen auf die Wohnung beschränken sollen und nicht über den gesamten Hausflur. Falls das Klima zu deinem Nachbar nicht besonders gut ist, kannst du auch deinen Vermieter bitten, Kontakt zu ihnen aufzunehmen.
Unser Tipp
Wie du den Lärm beweisen kannst und richtig anmahnst
Um den Mangel zu beweisen, ist es lediglich nötig, eine Beschreibung des wiederkehrenden Mangels anzufertigen. Das Gerücht, dass du ein Lärmprotokoll anfertigen musst, ist schlichtweg falsch. Du musst deinem Vermieter genau beschreiben, um was für einen Lärm es sich handelt und wann dieser stattfand. Ein Zeuge ist hierbei immer gut für die Beweisführung.
Bevor du eine Mietminderung in Betracht ziehst, gilt das Motto: „Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.“ Die meisten Probleme lassen sich durch ein klärendes Gespräch beim Vermieter lösen.