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Mietminderung – Teil 2: Schimmel

Schimmel ist nicht nur ekelig, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Doch wann hast Du das Recht auf eine Mietminderung? Wir sagen Dir, worauf Du achten musst, was erlaubt ist und wie gemindert wird.

Worauf kommt es eigentlich an?

Während Deiner gesamten Mietdauer hast Du ein Anspruch darauf, dass Deine Wohnung mängelfrei ist. Du hast ein Recht darauf, dass alle Räumlichkeiten ohne Einschränkungen genutzt werden können. Aber bestimmt hast auch Du schon einmal gemerkt, dass es in der Praxis meist anders aussieht. Gerade bei günstigen Mietwohnungen wird oft an Renovierungsarbeiten gespart.

Eine Mietminderung ist eine gute Möglichkeit, wie Du Dich gegen einen Renovierungsstau wehren kannst. Ernstzunehmende Mängel wie ein Schimmelbefall in Deiner Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung. Doch aufgepasst: Die Frage der Verantwortlichkeit und die Ausprägung des Mangels entscheiden im Einzelfall, ob eine Minderung zulässig ist.

Damit Du rechtlich auf der sicheren Seite bist, gilt es einige Punkte zu beachten. Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Wann ist eine Mietkürzung rechtens?

Schimmel ist der zweit häufigste Grund für eine Mietminderung. Nur wegen Lärmbelästigung wird noch mehr gemindert. Ab wann darfst Du die Miete mindern? Die Rechtsprechung erkennen folgende Voraussetzung an.

Deine Wohnung ist dann mit einem Mangel behaftet, wenn der vorhandene Schimmel den Nutzwert deutlich einschränkt. Du kannst gegenüber Deinem Vermieter folgende Ansprüche geltend machen, wenn:

  • Intensiver Schimmelgeruch in der Luft liegt.
  • Wenn der Schimmel das Aussehen Deiner Wohnung verschlimmert und ausgeprägte Schimmelflecken sichtbar sind
  • Eine Gefahr für Deine Gesundheit vorliegt.

Wann darfst Du keine Mietkürzung vornehmen?

Kleine Schimmel- oder Wasserflecken werden nicht als Minderung der Wohnqualität bewertet, da es die Wohnqualität nicht beeinträchtigt.

Was sagt das Gesetz?

Wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist im BGB festgelegt. Hier der Auszug:

„§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.“

Bist Du oder der Vermieter verantwortlich?

Bei Schimmelbefall ist es häufig schwierig, zu beweisen ,wer schuld ist. Sind baulich bedingte Faktoren der Grund oder ist der Vermieter schuld?

Wenn Du den Schaden verursacht hast, hast Du kein Anrecht auf Mietminderung. Wenn Dir Dein Vermieter nachweisen kannst, dass Du nicht richtig gelüftet oder geheizt hast, wird meist von einer Mitschuld des Mieters gesprochen. Vermieter können einen Gutachter beauftragen, um nachzuweisen, wer Schuld am Schimmelbefall ist.

Sollte der Gutachter beweisen, dass Du selbst Schuld am Schimmelbefall bist, musst Du den Schaden auf eigene Kosten beheben.

Mietminderung Schimmel Tabelle

Wie auch bei anderen Mietkürzungen, hängt die Höhe der Minderung davon ab, wie groß der Mangel im Verhältnis zur Wohnungsgröße ausfällt. Verbindliche Richtwerte gibt es leider nicht, da jeder Fall einzeln bewertet wird. Du kannst Dich aber an bereits gelaufenen Rechtsfällen orientieren. Vielleicht findest Du da einen ähnlichen Fall zur Orientierung. Die Minderungen werden immer prozentual vollzogen und zwar immer in 10 % Schritten.

40% bei einer Gesundheitsgefährdung aufgrund von starker Feuchtigkeit

50% bei stark durchgefeuchteten Wänden

75% bei einer Neubauwohnung, wo bereits Schimmelflecken vorhanden sind

100% bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen

Unser Tipp

Schau Dir Deine Wohnung vor Bezug genau an, ob bereits Schimmelspuren vorhanden sind. Sollten im Laufe der Zeit Schimmelflecken oder feuchte Wände entstehen, setz Dich frühzeitig mit Deinem Vermieter in Verbindung. Meist lässt sich das Problem schnell aus der Welt schaffen und es muss nicht zu einer Mietminderung kommen. Sollte sich allerdings Dein Vermieter quer stellen, musst Du folgende Schritte einhalten. So gehst Du bei einer Mietminderung vor: Setz Deinen Vermieter über den Mangel in Kenntnis. Das solltest Du immer schriftlich machen
Vereinbare mit Deinem Vermieter einen Besichtigungstermin, damit er sich ein Bild vom Schaden machen kann
Es ist immer besser, wenn Du und Dein Vermieter eine einvernehmliche Lösung für das Problem finden. Das erspart Dir viel Arbeit
Reagiert der Vermieter nicht, beginnst Du die Miete in angemessener Höhe zu senken.