Es gibt viele Gründe für eine Mietminderung. Es kommt kein warmes Wasser aus der Leitung. Du findest Schimmel an den Wänden. Aber das musst Du dir nicht gefallen lassen. Wir erklären Dir in unserer Blogserie wann und in welcher Höhe eine Mietkürzung möglich ist.
Wann darfst Du eine Mietminderung beantragen?
Grundsätzlich kannst Du immer dann eine Mietminderung veranlassen, wenn die Mietwohnung erhebliche Mängel aufweist. Wodurch Deine Wohnqualität oder die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt wird. Für eine Mietminderung gibt es auch eine Rechtsgrundlage. Du findest sie im Bürgerlichem Gesetzbuch BGB. Dort steht geschrieben, dass der Mieter für die Zeit, in der der Mangel besteht, auch nur eine Miete in der Höhe zu zahlen hat, die dem Zustand entsprechend ist.
Hier eine kleine Liste für Dich, was eine Mietminderung berechtigt:
- deine Wohnungstür schließt nicht mehr richtig
- die Heizung heizt nicht mehr richtig oder nicht ausreichend
- andauernde Bauarbeiten wegen Modernisierungsmaßnahmen
- dein Balkon ist nicht betretbar
- der Aufzug ist kaputt
Vermieter richtig über eine Mietminderung informieren
Du kannst natürlich nicht einfach Deinem Vermieter weniger Geld überweisen oder einbehalten. Wenn ein Mangel an Deiner Wohnung besteht, musst du Deinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Du musst ihm den Sachmangel genau beschreiben. Am besten machst Du das schriftlich, damit Du einen Nachweis hast, wann der Mangel gemeldet worden ist.
Weiteres musst Du nicht unternehmen. Manche Vermieter verlangen, dass Du die Ursache des Mangels beschreibst oder weitere Auskunft gibst. Bis auf die Mängelmeldung musst Du Deinem Vermieter keine weitere Auskunft geben. Bei einer Mietkürzung wegen Lärm solltest Du genau protokollieren, wann der Lärm auftritt und über welchen Zeitraum. So hast Du etwas Handfestes gegenüber dem Vermieter.
Beachte aber, dass eine Mietminderung erst ab dem Tag der Meldung gültig ist. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Nicht jeder Mangel berechtigt zu einer Mietminderung
Viele Mieter denken, sie könnten jeden Mangel an der Wohnung melden. Um Ärger zu vermeiden, solltest Du das nicht tun. Wir haben Dir eine kleine Liste von unerheblichen Mängeln vorbereitet:
- Fehlender Waschmaschinenanschluss
- Abgetretene Türschwellen
- Kleine Risse in der Decke oder der Wand
- Ameisen in der Wohnung
- Defektes Garagentor
- Gelegentliches Hundegebell
- Schlecht schließende Türen in der Wohnung
- Gelegentliche Partys
- Flurarbeiten
- Fluglärm
- Kindergartenlärm
Viele kleinere Probleme solltest Du einfach offen mit Deinem Vermieter besprechen. Meist findet sich eine unkomplizierte Lösung.
Berechnung Mietminderung
Eine genaue Tabelle für eine Mietminderung gibt es leider nicht. Die Höhe der Mietminderung bestimmt den Grad der Beeinträchtigung. Die Höhe muss im Einzelfall entschieden werden. Wir möchten Dir einige Beispiele für Mitminderungsurteile zeigen.
Mietminderungstabelle:
100% bei einem Totalausfall der Heizung und der gesamten Elektronik in einem Zeitraum von 5 Monaten. Durch diesen Mangel ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar.
50% bei einem anhaltenen Wasserschaden mit tropfender Decke. Dadurch werden die Möbel des Mieters beschädigt. Toilette und Küche waren nicht mehr nutzbar.
25 % bei starkem Baulärm
20% bei starker Lärm- und Geruchsbelästigung aus einem Schnellimbissrestaurant. Ruhestörung nach 22 Uhr. Hundekot im Wohnungsflur.
10% wenn der Keller nicht mehr genutzt werden kann.
Diese Tabelle ist nur ein kleines Beispiel für Mietminderungen und drückt die Minderung in Relation zur Gebrauchsfähigkeit aus. Hierbei ist es unerheblich, ob Du Dich während der Dauer des Mangels in der Wohnung aufhältst oder nicht.
Unser Tipp für Dich
Informier Dich vorher genaustens über die Möglichkeiten z.B. bei der Verbraucherzentrale. Wenn Du eine zu hohe Mietkürzung kalkulierst, kann Dir eine Kündigung der Wohnung drohen.