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Elektrotechnik – Die Lebenswichtigen 5

In der VDE Bestimmung 0105 sind unter anderem die Sicherheitsregeln beim Arbeiten in und an elektrischen Anlagen bestimmt. In der Kurzfassung spricht man von fünf Sicherheitsregeln, die Lebenswichtigen 5.
Damit der Arbeitsplatz sicher und gefahrlos ist, schreiben die fünf Sicherheitsregeln vor, dass vor Arbeitsbeginn die folgenden Maßnahmen durchzuführen sind. Dabei muss die Reihenfolge unbedingt eingehalten werden. Nach Beendigung der Arbeit sind die Maßnahmen in umgekehrter Reihenfolge aufzuheben.

Regel 1: Freischalten

Allseitiges  Abschalten aller nicht geerdeten Leitungen. Dies kann geschehen durch Betätigen von Schaltern, Herausnehmen von Sicherungen, Ziehen von Steckvorrichtungen u.s.w. Schaltet der Arbeitende nicht selber ab, so darf er erst mit der Arbeit beginnen, wenn er die Bestätigung über die erfolgte Abschaltung erhalten hat.

Regel 2: Gegen Wieder einschalten sichern

Das Wiedereinschalten der Anlage muss für die Dauer der Arbeiten zuverlässig verhindert oder unmöglich gemacht werden, z.B. durch herausnehmen und verwahren der Sicherungen oder das Abschließen von Schaltern. Zusätzlich ist ein Verbotsschild gegen das Wiedereinschalten anzubringen.

Regel 3: Spannungsfreiheit feststellen

An der Arbeitsstelle muss die Spannungsfreiheit von einer Fachkraft oder einer elektronisch unterwiesenen Person allpolig festgestellt werden. Dies darf nur mit dafür geeigneten Messgeräten oder Spannungsprüfern geschehen. Vorher muss eine Funktionsprüfung vorgenommen werden.

Regel 4: Erden und Kurzschließen

An der Arbeitsstelle müssen Teil, an denen gearbeitet werden sollen zuerst geerdet und kurzgeschlossen werden. Erdung und Kurzschließung müssen von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein.

Regel 5: Benachbarte, unter Spannung stehende, Teile abdecken und abschranken

Die verwendeten Hilfsmittel müssen zuverlässig sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass man mit Werkzeugen oder Leitern an leidende Teile gerät. Hierbei gilt allerdings eine Ausnahmeregel: Wenn es sich nicht um Freileitungen handelt, darf bei Anlagen bis 1000 Volt Nennspannung von Regen 4 und 5 abgesehen werden. Die ersten drei Regeln sind jedoch immer einzuhalten.