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Das Schulwesen in Deutschland

Das deutsche Schulwesen ist in viele Stufen und Formen gegliedert. Wenn man sie nach dem Lebensalter von Schülerinnen und Schülern betrachtet, ergibt sich folgende Reihenfolge: Etwa vom dritten Lebensjahr an können Kinder einen „Kindergarten“ besuchen. Im Prinzip haben alle Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz, aber das Angebot reicht trotz vieler Bemühungen immer noch nicht aus. Träger sind vor allem öffentliche Institutionen (vor allem die Kirchen), aber es gibt auch viele private Initiativgruppen, die für ihre Kinder eine Erziehung mit „alternativer“ Zielsetzung wünschen. Gegenwärtig wird intensiv diskutiert, ob und wie bereits im Kindergarten „Bildung“ eine stärkere Rolle spielen soll.

Im Lebensjahr vor Beginn der Schulpflicht (also mit 5 Jahren) können Kinder eine „Vorschule“ besuchen. Diese schließen zum Teil an den Kindergarten an, andere sind an die Grundschule angegliedert. In beiden Fällen soll der Übergang von der kindlichen Erlebniswelt in die stärker an Pflichten und Leistung orientierte Schulwelt erleichtert werden. Diese Phase wird als „Elementarstufe“ bezeichnet.

Mit sechs Jahren werden alle Kinder in Deutschland „schulpflichtig“: Sie müssen von den Eltern an der „Grundschule“ angemeldet werden und zwar in aller Regel an jener Schule, in deren Einzugsbereich die Eltern wohnen. Die Grundschule wurde 1920 nach dem Ersten Weltkrieg in langen und mühsamen politischen Auseinandersetzungen durchgesetzt.

Sie trat an die Stelle der bis dahin „grundständigen“ (vom ersten Schuljahr an arbeitenden) Schulformen (besonders der Gymnasien) und sollte die Kinder aller sozialer Gruppen und aller Leistungsniveaus vier Jahre lang zu gemeinsamem Lernen und gemeinsamen sozialen Erfahrungen zusammenführen. Nach dem zweiten Weltkrieg konnten sich Initiativen der alliierten Besatzungsmächte, die diese gemeinsame Zeit verlängern wollten, in Westdeutschland nicht gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung  durchsetzen. Lediglich in Berlin dauert die Grundschule immer noch sechs Jahre. Die Stufe wird als „Primarstufe“ bezeichnet. Die Grundschule ist in Deutschland die einzige Schulform, in der alle Kinder eines Altersjahrgangs gemeinsam lernen Nach der Grundschule – also in der Regel im Alter von zehn Jahren – wechseln die Schülerinnen und Schüler auf eine der so genannten „weiterführenden Schulen“ in der „Sekundarstufe I“. Bis vor wenigen Jahren gab es an dieser Gelenkstelle in mehreren Ländern eine meist zweijährige Zwischenstufe, „Orientierungsstufe“ oder „Förderstufe“ genannt.

Hier sollten die Kinder (und ihre Eltern) über die Anforderungen „orientiert“ werden, die in den verschiedenen nachfolgenden Schulformen gestellt werden. Sie sollten „gefördert“ werden, um jedem Kind zu der ihm best-möglichen Schullaufbahn zu verhelfen. Diese Zwischenstufen wurden wieder eingeschränkt, weil die beiden Lebensjahre als „verloren“ eingeschätzt wurden, wenn die Kinder nicht von Anfang an auf jenem Leistungsniveau unterrichtet und gefordert würden, das ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Inzwischen gelten in vielen Ländern das fünfte und sechste Schuljahr als eine Probezeit: Die Kinder sollen sich in der gewählten Schulform erproben, können aber relativ rasch auf eine Schul form mit niedrigeren Anforderungen verwiesen werden, wenn ihnen dies nicht gelingt.

In vielen Schulen lesen die Lehrer Märchen  für die Kinder.