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Rürup Rente

Die staatlich geförderte Riester Rente ist allseits bekannt. Bei der Rürup Rente (oder auch Basisrente) scheiden sich die Geister. Vielen Menschen ist die Rürup Rente kein Begriff und wenn doch, heißt es meistens, dass es sich um eine reine Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler handelt. Was viele Verbraucher nicht wissen, ist, dass sie auch mit der Basisrente vorsorgen können.

Wer kann eine Rürup Rente abschließen?

An einen Rürup Vertrag sind keine Bedingungen geknüpft. Anders als bei der Riester Rente gibt es keine mittel- und unmittelbar Förderberechtigte. Viel mehr gilt die Rürup Rente als Alternative zur Riester Rente – gerade auch interessant für Arbeitnehmer und Beamte mit einer hohen Steuerlast. Oftmals lohnt sich bei ihnen der Abschluss einer Rürup Rente mehr als bei einer Riester Rente. Zudem zeigt sich die Rürup Rente als eine sehr flexible und sichere Form der Vorsorge. Detaillierte Informationen finden Interessierte auf dem Fachportal zur Rürup Rente ruerup-rente.net.

Wie sieht die staatliche Förderung bei der Rürup Rente aus?

Staatlich gefördert wird die Rürup Rente in der Ansparphase. Die Förderung wird hier derzeit gestaffelt vorgenommen. Im Jahr 2013 sind 76 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Im Gespräch war dieses Jahr eine Anhebung dieser Grenzen. Jedoch wurde sich dagegen entschieden.
Wie erwähnt, wird die Förderung gestaffelt vorgenommen. In 2014 können dann 78 Prozent abgesetzt werden. Ab 2025 sind es dann volle hundert Prozent. Um die Förderung bei der Rürup Rente in Anspruch nehmen zu können, muss lediglich der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung genutzt werden.

Gesetzliche Rente und Rürup Rente – beide unterliegen der nachgelagerten Besteuerung

owohl die Rürup Rente als auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet im Endeffekt nichts anderes, als dass in der Ansparphase keine Steuern anfallen, aber in der Rentenphase Steuern gezahlt werden müssen. Wer die Rürup Rente zum Beispiel dieses Jahr ausgezahlt bekommt, muss 66 Prozent der Brutto-Rente versteuern. Ab 2040 sind es hier 100 Prozent. Da jedoch der persönliche Steuersatz geringer ausfallen wird als im Arbeitsleben, bleibt der Steuervorteile in der Ansparphase erhalten.