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Bausachverständige Ehrmann

Im Landkreis Ebersberg hat der öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige Bernd Ehrmann eine Zweigniederlassung gegründet. Das Bausachverständigenbüro ehr-bau-verstand GmbH betreut – vor den Toren Münchens – von Markt Schwaben aus den Bereich Ebersberg, Erding, Freising, Landshut, München Ost und Rosenheim.

Neben der Abnahme von Bau- und Handwerksleistungen, Wohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien sind auch häufig Beweissicherungen durchzuführen. Im frühen Stadium von Baumaßnahmen sind Beweissicherungen an Nachbargebäuden durchzuführen um den Zustand der Gebäude vor dem Abbruch, der Baugrubensicherung oder dem Aushub festzuhalten. In dem einen oder anderen Fall können während der Baumaßnahme auch Zwischenbegehungen erforderlich werden, wenn sich herausstellt, dass mit bestimmten Verfahren Schäden an den Nachbargebäuden entstehen.

Meistens ist jedoch nur eine Begehung nach Abschluss der Baumaßnahme auf den Nachbargrundstücken erforderlich. Es wird überprüft, ob Änderungen eingetreten sind zwischen dem Urzustand und dem aktuellen Zustand. Es geht dann um Schadensersatzansprüche, die der Bauherr des neuen Objektes den Nachbarn erstatten soll.

Spätestens dann kommt es häufig bei größeren Schäden zu Streitigkeiten zwischen den Parteien und, wenn man sich nicht einigen kann, zu einem Gerichtsstreit. In einem derartigen Fall würde ein öffentlich bestellter Sachverständiger vom Gericht beauftragt werden, um die Angelegenheit nochmals neutral zu beurteilen. Dieser Bausachverständige kann sich dann nur auf eine qualifizierte Niederschrift der Feststellungen des beweissichernden Bausachverständigen stützen. Insofern ist die Qualität der Beweissicherung von entscheidender Bedeutung. Anderseits will der Auftraggeber die Kosten nicht unnötig in die Höhe schrauben, d.h. der Aufwand der Beweisaufnahme ist sinnvoll zu beschränken.

Beweissicherungen sind auch dann erforderlich, wenn Bautenstände, zum Beispiel bei Kündigungen, festzuhalten sind. Hier kommt hinzu, dass dann zugleich auch Mängel festgestellt und bewertet werden müssen, so dass eine derartige Beweissicherung noch wesentlich komplexer ist und nur von qualifizierten Bausachverständigen durchgeführt werden kann.

Der Bausachverständige Ehrmann führt mit seinem Team regelmäßig Abnahmen durch. Eine Abnahme kann bereits in einem frühen Stadium erfolgen. So werden insbesondere bei größeren Bauvorhaben bereits der Rohbau oder noch früher Fugenbänder abgenommen. Eine Abnahme kann jedoch auch erst 4-5 Jahren nach der Fertigstellung erfolgen, man spricht dann umgangssprachlich von einer „Gewährleistungs-Abnahme“, das heißt, die Begehung vor Ablauf der Verjährungsfrist. Die Abnahme kann sich auf einzelne Gewerke erstrecken oder aber auf die Abnahme des gesamten Gebäudes. Wenn Generalüber- oder Generalunternehmer beauftragt werden, dann wird in der Regel nur das fertige Gebäude oder Teile davon, wie zum Beispiel eine einzelne Wohnung, abgenommen. Die Abnahme regelt sich entweder nach § 12 Nr. 4 der VOB/B oder aber nach § 640 BGB.

Neben den hier erwähnten Themen gibt es noch viele weitere Themen, mit denen wir uns beschäftigen. Besuchen Sie unsere Webseite www.bau-sach-verstand.com und kommen Sie jederzeit gern persönlich auf uns zu.